Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Die DIN 14095 bildet die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Pläne.
So sind unter anderem auch die zu verwendenden Symbole festgelegt. Dies ist wichtig für die schnelle Erfassung der Eintragungen, auch unter schwierigen Bedingungen.
Regional gibt es diverse Ergänzungen zur DIN, die durch die zuständigen Feuerwehren bzw. Behörden ausgearbeitet wurden.
Hier fragen wir im Vorfeld die einzelnen Vorgaben ab und können so präzise Pläne erstellen.
Feuerwehrpläne sind alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen!
Feuerwehr-Einsatzpläne
Feuerwehrpläne bestehen aus Objektplan (Übersichtsplan) und Einsatzplan (Detailplan). Objektpläne ermöglichen der Feuerwehr eine schnelle Übersicht des Objektes und der angrenzenden Straßen und Gebäude. Der Einsatzplan besteht aus dem Grundriss des Objektes mit Eintragungen über besondere Gefahren im Objekt, Wasserentnahmestellen und anderen für die Feuerwehr wichtige Informationen. Mit Hilfe der Einsatzpläne orientiert sich die Feuerwehr im Gebäude und kann so gezielt einen Brand bekämpfen. Durch einen schnellen Löscherfolg wird die Brandausbreitung begrenzt. Für die Erstellung von Feuerwehrplänen gilt die DIN-Vorschriften und Regelungen der örtlichen Feuerwehren, welche eingehalten werden müssen.
In Flucht- und Rettungswegplänen sind der Verlauf der Fluchtwege sowie die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen eingetragen. Die Pläne ermöglichen so das sofortige Auffinden von Feuerlöschmitteln und eine schnelle Evakuierung. Für Betriebe, Versammlungsstätten, Hotels und andere öffentliche Einrichtungen gibt es gesetzliche Regelungen, nach denen Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben sind.
Alarmpläne beschreiben die betrieblichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, um im Schadenfall die für den jeweiligen Unfall erforderlichen Maßnahmen und die Alarmierung der entsprechenden Verantwortlichen sicherzustellen.