Feuerlöscheinrichtungen

» Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
Druckerhöhungsanlagen

Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Liegenschaften die hygienisch einwandfreie Qualität des Trinkwassers zu garantieren. Die hygienisch einwandfreie Trennung von Trinkwasser und Löschwasser ist ebenfalls zu gewährleisten. So dass hier für Sie eventuell dringender Handlungsbedarf gegeben ist.

Trinkwasserhygiene

Die DIN 1988-6 “Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI), Teil 6“, Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, Technische Regel des DVGW besagt unter Abs. 4.22:

Leitungsanlagen für Wandhydranten in Gebäuden sind so auszuführen, dass alle Wandhydranten und Stockwerksleitungen über eine gemeinsame Steigleitung versorgt werden.

Diese Anlagen dürfen ausschließlich mit Wandhydranten nach DIN 14461-1 betrieben werden. Der Berechnungsdurchfluss ist dabei zu beachten.

Sicherungsarmaturen die zum Schutz des Trinkwassers, z.B. Rohrtrenner; Systemtrenner werden bestimmungsgemäß gegen Rücksaugen eines ständig durchströmenden Leitungsnetzes eingesetzt, sind nicht zulässig. Bei diesen Armaturen kann grundsätzlich nicht vorausgesetzt werden, dass diese als Brandschutzarmatur geeignet sind.

Wir projektieren, liefern, montieren und prüfen Druckerhöhungsanlagen.
» Kleinlöschanlagen
Die Kleinlöschanlagen sind insbesondere für den Objektschutz in Gebäuden konstruiert. Die Anlagen bestehen aus:

• Zentrale Steuerung
• Löschmittelbehälter
• Branderkennungsmelder
• manuelle Auslösetaster
• akustische und optische Alarmgeber
• Alarmierung zur BMZ oder Stelle

Kleinlöschanlagen werden immer häufiger eingesetzt, damit Serverschränke oder Produktionsmaschinen gezielt und kostengünstig brandschutztechnisch überwacht werden. Die Ausführung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der BGR 134, VDE sowie der Norm für Kleinlöschanlagen DIN 14497, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss (Nahrungs- und Genussmittel). Der Unternehmer hat Löschanlagen durch einen Sachverständigen bzw. Sachkundigen prüfen zu lassen.

Lieferung, Prüfungen, Wartungen, Instandsetzungen, Montagen.
» Nass-/Trockenstationen nach DIN 14463
Hydrantenanlagen mit Steigleitungen nass/trocken

Nach DVGW (Merkblatt W 317) sind Nass-/Trocken-Leitungsanlagen Anlagen, bei denen entleerte Druckwasserleitungen im Bedarfsfalle durch Fernbetätigung einer Füllarmatur aus dem Trinkwassernetz mit Wasser gefüllt und betrieben werden können. Dies sichert ihre sofortige Einsatzbereitschaft; sie sind zur Selbsthilfe geeignet.

Die Löschwasserseite ist trocken und wird erst im Bedarfsfall aus der angeschlossenen Trinkwasserleitung gefüllt. Die Befüllzeit darf 60 s nicht überschreiten. Nach dem Schließen der Schlauchanschlussventile erfolgt eine automatische Entleerung. Dadurch wird u.a. das Einfrieren der Hydrantenleitungen verhindert.

Zur Zwangserneuerung des Wassers in der Anschlussleitung sind Verbrauchsleitungen unmittelbar vor der Füll- und Entleerungsarmatur anzuschliessen. Die Wasserentnahme erfolgt ausschließlich über Wandhydranten.

Die Löscheinrichtung, Nass-Trockenstationen muss von einem Sachkundigen 1 x jährlich geprüft und gewartet werden.
» Ober-/Unterflurhydranten
Hydranten sind Wasserentnahmestellen, die durch die zentrale Wasserversorgung gespeist werden.

Hydranten sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Versorgungsnetzes. Sei es für die Feuerwehren oder als Wasserentnahmestation für Notfälle. Über- und Unterflurhydranten dienen der Feuerwehr zur Löschwasserentnahme und sind nach DVGW - Arbeitsblatt W 331 zu errichten und am Trinkwasserrohrnetz zu betreiben.

Hydranten sind in regelmäßigen Abständen einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen.

Grundlagen
DIN 3222 Überflurhydranten
DIN 3221 Unterflurhydranten
» Wandhydranten
Wandhydranten sind Löscheinrichtungen und dienen der schnellen Brandbekämpfung.

Dabei steht die einfache Bedienung im Vordergrund, sie soll bei einem Entstehungbrand das Feuer löschen. Bei einem Entstehungbrand sind gerade die ersten Minuten entscheidend, welche bis zum Eintreffen der Feuerwehr eventuell ungenutzt vergehen.

Wartung

Jede Brandschutzeinrichtung wie Wandhydranten oder Steigleitungen kann nur dann zuverlässig ihre Aufgabe erfüllen, wie Leben oder Sachwerte retten, wenn sie entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Schlauchlöscheinrichtungen müssen einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und gewartet werden.

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